Unser Kanzleigebäude

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72070 Tübingen

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Anwaltskanzlei
Leyrer und Hoppe-Willmann

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leyrer(at)lhw-kanzlei.de
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. 86181/01323 (Rechtsanwalt Wolfram Leyrer)
Umsatzsteuer-Identifikations-Nr. 86478/23809 (Rechtsanwältin Susanne Hoppe-Willmann)

Wir sind Rechtsanwälte (Bundesrepublik Deutschland) und gehören der folgenden Rechtsanwaltskammer an:

Rechtsanwaltskammer Tübingen
Christophstraße 30
72072 Tübingen

Es gelten die folgenden berufsrechtlichen Regelungen:

  • Bundesrechtsanwaltsordnung (BRAO)
  • Berufsordnung für Rechtsanwälte (BORA)
  • Fachanwaltsordnung (FAO)
  • Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG)
  • Berufsregeln der Rechtsanwälte der Europäischen Gemeinschaft (CCBE)

Die entsprechenden berufsrechtlichen Vorschriften finden Sie unter der Rubrik "Angaben gemäß § 5 TMG" auf der Homepage der Bundesrechtsanwaltskammer unter www.brak.de.

Angaben zur Berufshaftpflichtversicherung:
Rechtsanwalt Wolfram Leyrer
Allianz-Versicherungs-AG, Uhlandstr. 2, 70182 Stuttgart

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

  • über in anderen Staaten eingerichtete Kanzleien
  • im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht
  • des Anwalts vor außereuropäischen Gerichten

Rechtsanwältin Susanne Hoppe-Willmann
Allianz-Versicherungs-AG, Uhlandstr. 2, 70182 Stuttgart

Der Versicherungsschutz der Haftpflichtversicherung bezieht sich nicht auf Haftpflichtansprüche aus Tätigkeiten

  • welche vor ausländischen Gerichten geltend gemacht werden; dies gilt auch im Falle eines inländischen Vollstreckungsurteils (§ 722 ZPO).
  • die über Niederlassungen, Zweigniederlassungen oder weitere Beratungsstellen im Ausland ausgeübt werden
  • im Zusammenhang mit der Beratung und Beschäftigung mit außereuropäischem Recht.

Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte sind aufgrund der Bundesrechtsanwaltsordnung verpflichtet, eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro zu unterhalten. Die Einzelheiten ergeben sich aus § 51 BRAO.

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